Nachbauten / Markenrechtshinweis

TAC Verlag GmbH
2023-11-24 06:34:00

Wir registrieren immer mehr Bestellungen, deren Inhalt darauf hinweist, dass TAC Spielbretter nachgebaut werden. 

Der Nachbau eines TAC ist bei Einzelstücken für den privaten Gebrauchin Ordnung und wird von uns geduldet. Wir dürfen Euch aber darauf aufmerksam machen, dass TAC eine eingetragene Marke ist und sämtliche Teile urheberrechtlich und als Geschmacksmuster geschützt sind.

Dies bedeutet für Euch, dass wenn Ihr ein selbst gemachtes TAC-Brett verkaufen wollt, es nicht erlaubt ist, dies im Kontext mit unserer Marke „TAC“ anzubieten, auch nicht privat. Zur Marke gehören auch unsere Grafiken, Logos, die Spielkarten, Texte sowie die Anleitung.

Ein gewerblicher Nachbau unserer Spielbretter und dessen Vertrieb im Zusammenhang mit TAC, ist grundsätzlich nicht zulässig und eine Straftat.

Wir hoffen auf und danken für Euer Verständnis und Eure Geduld!

Eure TACrew


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